Informationen

Kosten & Rückerstattung

Als Wahlärztin habe ich keinen Vertrag mit einer Krankenkasse. Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Versicherten ab, sich seinen Arzt oder Ärztin frei wählen zu können.

Eine Überweisung durch einen anderen Arzt oder Ärztin ist nicht notwendig.

Die Zahlungsabwicklung folgt nicht über die ecard, sondern das Honorar wird bar, mit Bankomat, Kreditkarte oder Überweisung beglichen.

Einen Teil (variabel – ja nach erbrachter Leistung) bekommt man von der Sozialversicherung zurück – gerne übernehme ich die Einreichung für Sie.

Für die Erstbegutachtung verrechne ich je nach erbrachter Leistung (Labor,  Ultraschall, EKG, BIA-Messung) und Dauer ca. 160-280€, für eine Kontrolle ca. 90-160€.

Bei Fragen bzgl. der zu erwartenden Kosten gebe ich gerne Auskunft !